Aktion Anti Graffiti..Alles umsonst?
11. September 2009, Maurice Kusber
Aktion Anti-Graffiti – alles umsonst?
Rückblick und Gegenwart
1998 wurde auf Mitinitiative des Kölner Haus- und Grundbesitzervereins die Kölner Anti Spray Aktion, kurz KASA, gegründet. Der Gründung vorausgegangen war ein Streit zwischen dem Verein und der Polizei über den Umfang der Straftaten.
Das Thema Graffiti fasste langsam aber stetig in der Öffentlichkeit Fuß. Die Zahl der Anzeigen stieg und die Ermittlungskommission Farbe der Polizei konnte maßgebliche Erfolge im Kampf gegen illegale Graffiti erzielen.
KASA wurde zum Pilotprojekt in ganz Deutschland und heute existieren in vielen Städten vergleichbare Organisationen.
Nicht nur die Sensibilisierung der Öffentlichkeit konnte erreicht werden, sondern auch ein deutlicher Rückgang von Sachbeschädigungen durch Farbschmierereien. Sogar in der Politik befasste man sich mit dem Thema und fügte dem § 303 StGB einen Absatz hinzu, der nicht nur die Beschädigung, sondern auch die Verunstaltung von Gegenständen unter Strafe stellte.
Nach dieser sehr positiven Entwicklung der Vergangenheit nimmt die Sachbeschädigung durch Graffiti und gleichgeartete Beschädigungsweisen wieder erheblich zu.
Im Juli 2009 wurden Betriebseinrichtungen der KVB durch den Gebrauch von Flusssäure beschädigt. Kurz darauf besprühten Täten eine gesamte Wagenseite eines KVB-Zuges, eine Tat, die so seit Jahren nicht mehr registriert wurde. Auch die Kölner Immobilieneigentümer berichten wieder vermehrt von Sachbeschädigung durch Graffiti, insbesondere auch im Innenstadtbereich. Neben der Innenstadt sind weitere Schwerpunkte Sülz, Ehrenfeld und Rodenkirchen.
Die Art der Beschädigung besteht nur noch selten aus großflächigen Graffiti, sondern in der Regel aus wilden Schmierereien oder schnell angebrachten TAGs. Der Schaden ist jedoch der gleiche. Dieser Vandalismus entspringt nicht mehr einem Gestaltungs- sondern purem Zerstörungswillen.
Im Jahre 2008 wurden monatlich rund 200 Sachbeschädigungen durch Graffiti zur Anzeige gebracht. Die Zahl der Anzeigen in 2009 ist jedoch stark rückläufig. Das hat seinen Grund aber nicht im Rückgang der Straftaten, sondern im Anzeigeverhalten der Geschädigten.
Seit geraumer Zeit werden von der Stadt Köln und der KVB keine Sachbeschädigungen durch Graffiti mehr zur Anzeige gebracht. Auch Hauseigentümer sparen sich oft genug den Gang zur Polizei, da sie in der Aufgabe einer Anzeige keinen Sinn mehr sehen. Graffititäter werden in der Regel nur dann zur Rechenschaft gezogen, wenn sie vor Ort gefasst wurden oder sie aufgrund erdrückenden Beweismaterials die Taten gestehen. In der Mehrzahl aller Fälle wird die Tätersuche gegen Unbekannt jedoch eingestellt.
Aber auch die öffentliche Empörung über diese Art von Sachbeschädigung ist auf dem Rückzug. So zeigen immer mehr Personen der Öffentlichkeit aus vermeintlich sozialen Gründen Verständnis für die illegalen Sprayer (u.a. Interview W. Pauels). Auch in der Kölner Politik verabschiedet man sich zum Teil von der bisher eingeschlagenen Richtung. Graffitiprojekte finden immer mehr Zuspruch. (BV Innenstadt, Rodenkirchen)
Dieser Entwicklung muss aus Sicht des Kölner Haus- und Grundbesitzervereins Einhalt geboten werden!
Forderungskatalog:
Der Kampf gegen illegale Graffiti kann nur mit einer entsprechenden Öffentlichkeitsarbeit sowie einem passenden Mix aus Prävention und Repression gelingen.
- Sowohl in der politischen Landschaft als auch bei Personen des öffentlichen Lebens, die einen Vorbildcharakter inne haben, sollte sich die Erkenntnis durchsetzen, dass illegal angebrachte Graffiti an privatem oder öffentlichem Eigentum eine Straftat und daher nicht zu dulden sind.
- Rat und Verwaltung sollten in Sachen Graffiti eine einheitliche Linie verfolgen.Die politischen Parteien müssen sich vor der Wahl deutlich für die KASA und die Beibehaltung der bisher erfolgreichen Arbeit aussprechen. Die Bemühungen um ein sauberes Köln müssen auch die Entfernung von illegalen Graffiti einschließen.
- Alle städtischen Unternehmen sowie die Stadt selbst müssen jedes illegale Graffiti zur Anzeige bringen. Sich auf sinkende Fallzahlen zu berufen, wenn diese nur auf fehlenden Anzeigen beruhen, ist Betrug. Der Ratsbeschluss vom 30.6.09 sollte daher auch auf Unternehmen wie HGK, Rheinenergie, städtische Gebäudewirtschaft etc. ausgeweitet werden.
- Mit der Ächtung von illegalen Graffiti muss vor allem in den Jugendeinrichtungen die Bedeutung des privaten Eigentums vermittelt werden. Die Erfahrung hat gezeigt, dass vor allem bei Graffitiworkshops etc. den Jugendlichen eine Trennung zwischen legalen und illegalen Graffiti oft nicht vermittelt werden kann.
- Damit einher geht die Forderung nach dem Verzicht auf die Bereitstellung legaler Flächen. Auch hier zeigt sich, dass die Gestaltung von Bahnhaltestellen etc. durch 4 oder 5 Sprayer die Gesamtheit der Jugendlichen an sich in ihrem Gestaltungswillen nicht befriedigen kann. (KVB Haltestelle Höhenberg, Graffitigestaltung Rudolfplatz) Hier kann es nur zu einem Sinneswandel kommen, wenn sicher gestellt ist, dass von solchen Flächen kein Anreiz zum illegalen Sprühen ausgeht. Die Realität zeigt jedoch, dass sich illegale Sprühereien nahtlos an legale anschließen.
- Die Immobilieneigentümer sollen alle bisher noch nicht zur Anzeige gebrachten Graffiti sofort bei der Polizei melden. Vordrucke stehen zum Download im Internet bereit (www.kasa-koeln.de).
Darüber hinaus sind sie aufgefordert, Graffiti immer sofort anzuzeigen und diese danach zu entfernen. Der Schutz durch eine Prophylaxeschicht erleichtert mehrmaliges Reinigen erheblich. Nur wenn Graffiti umgehend entfernt werden, nimmt es den Tätern die Möglichkeit, sich mit ihren Werken in der Öffentlichkeit zu präsentieren. - Von politischer Seite muss Druck auf die Unternehmen ausgeübt werden, die Utensilien zum illegalen Sprayen anbieten. Dies sind zum Teil namhafte Chemieunternehmen, die gleichzeitig auch die Materialien zur Entfernung im Sortiment haben. Das Anbieten von Sprühsachen, die ausschließlich für den illegalen Gebrauch gedacht sind, sollten mit dem Tatverdacht „Anstiftung zu einer Straftat“ verfolgt werden.
- Aufgrund des Anstiegs von Schäden durch illegale Graffiti muss die Polizei wieder eine Ermittlungskommission Farbe einrichten. Die derzeitigen Konzepte zur Gefahrenabwehr sind nicht ausreichend.
- Renitenten Sprayern muss vor Gericht eine empfindliche Strafe drohen. Zu oft verlassen mehrfach in Erscheinung getretene Sprayer den Gerichtssaal ohne erkennbare Sanktionen. Für schwere Sachbeschädigung sieht der § 303 StGB bis zu zwei Jahre Freiheitsstrafe vor.
- Link:http://www.koelner-hausundgrund.de/index.php?id=aktion-graffiti