Archiv für September 2009

Aktion Anti Graffiti..Alles umsonst?

11. September 2009, Maurice Kusber

Aktion Anti-Graffiti – alles umsonst?

Rückblick und Gegenwart

1998 wurde auf Mitinitiative des Kölner Haus- und Grundbesitzervereins die Kölner Anti Spray Aktion, kurz KASA, gegründet. Der Gründung vorausgegangen war ein Streit zwischen dem Verein und der Polizei über den Umfang der Straftaten.
Das Thema Graffiti fasste langsam aber stetig in der Öffentlichkeit Fuß. Die Zahl der Anzeigen stieg und die Ermittlungskommission Farbe der Polizei konnte maßgebliche Erfolge im Kampf gegen illegale Graffiti erzielen.
KASA wurde zum Pilotprojekt in ganz Deutschland und heute existieren in vielen Städten vergleichbare Organisationen.
Nicht nur die Sensibilisierung der Öffentlichkeit konnte erreicht werden, sondern auch ein deutlicher Rückgang von Sachbeschädigungen durch Farbschmierereien. Sogar in der Politik befasste man sich mit dem Thema und fügte dem § 303 StGB einen Absatz hinzu, der nicht nur die Beschädigung, sondern auch die Verunstaltung von Gegenständen unter Strafe stellte.

Nach dieser sehr positiven Entwicklung der Vergangenheit nimmt die Sachbeschädigung durch Graffiti und gleichgeartete Beschädigungsweisen wieder erheblich zu.
Im Juli 2009 wurden Betriebseinrichtungen der KVB durch den Gebrauch von Flusssäure beschädigt. Kurz darauf besprühten Täten eine gesamte Wagenseite eines KVB-Zuges, eine Tat, die so seit Jahren nicht mehr registriert wurde. Auch die Kölner Immobilieneigentümer berichten wieder vermehrt von Sachbeschädigung durch Graffiti, insbesondere auch im Innenstadtbereich. Neben der Innenstadt sind weitere Schwerpunkte Sülz, Ehrenfeld und Rodenkirchen.
Die Art der Beschädigung besteht nur noch selten aus großflächigen Graffiti, sondern in der Regel aus wilden Schmierereien oder schnell angebrachten TAGs. Der Schaden ist jedoch der gleiche. Dieser Vandalismus entspringt nicht mehr einem Gestaltungs- sondern purem Zerstörungswillen.

Im Jahre 2008 wurden monatlich rund 200 Sachbeschädigungen durch Graffiti zur Anzeige gebracht. Die Zahl der Anzeigen in 2009 ist jedoch stark rückläufig. Das hat seinen Grund aber nicht im Rückgang der Straftaten, sondern im Anzeigeverhalten der Geschädigten.
Seit geraumer Zeit werden von der Stadt Köln und der KVB keine Sachbeschädigungen durch Graffiti mehr zur Anzeige gebracht. Auch Hauseigentümer sparen sich oft genug den Gang zur Polizei, da sie in der Aufgabe einer Anzeige keinen Sinn mehr sehen. Graffititäter werden in der Regel nur dann zur Rechenschaft gezogen, wenn sie vor Ort gefasst wurden oder sie aufgrund erdrückenden Beweismaterials die Taten gestehen. In der Mehrzahl aller Fälle wird die Tätersuche gegen Unbekannt jedoch eingestellt.

Aber auch die öffentliche Empörung über diese Art von Sachbeschädigung ist auf dem Rückzug. So zeigen immer mehr Personen der Öffentlichkeit aus vermeintlich sozialen Gründen Verständnis für die illegalen Sprayer (u.a. Interview W. Pauels). Auch in der Kölner Politik verabschiedet man sich zum Teil von der bisher eingeschlagenen Richtung. Graffitiprojekte finden immer mehr Zuspruch. (BV Innenstadt, Rodenkirchen)

Dieser Entwicklung muss aus Sicht des Kölner Haus- und Grundbesitzervereins Einhalt geboten werden!

Forderungskatalog:

Der Kampf gegen illegale Graffiti kann nur mit einer entsprechenden Öffentlichkeitsarbeit sowie einem passenden Mix aus Prävention und Repression gelingen.

  1. Sowohl in der politischen Landschaft als auch bei Personen des öffentlichen Lebens, die einen Vorbildcharakter inne haben, sollte sich die Erkenntnis durchsetzen, dass illegal angebrachte Graffiti an privatem oder öffentlichem Eigentum eine Straftat und daher nicht zu dulden sind.
  2. Rat und Verwaltung sollten in Sachen Graffiti eine einheitliche Linie verfolgen.Die politischen Parteien müssen sich vor der Wahl deutlich für die KASA und die Beibehaltung der bisher erfolgreichen Arbeit aussprechen. Die Bemühungen um ein sauberes Köln müssen auch die Entfernung von illegalen Graffiti einschließen.
  3. Alle städtischen Unternehmen sowie die Stadt selbst müssen jedes illegale Graffiti zur Anzeige bringen. Sich auf sinkende Fallzahlen zu berufen, wenn diese nur auf fehlenden Anzeigen beruhen, ist Betrug. Der Ratsbeschluss vom 30.6.09 sollte daher auch auf Unternehmen wie HGK, Rheinenergie, städtische Gebäudewirtschaft etc. ausgeweitet werden.
  4. Mit der Ächtung von illegalen Graffiti muss vor allem in den Jugendeinrichtungen die Bedeutung des privaten Eigentums vermittelt werden. Die Erfahrung hat gezeigt, dass vor allem bei Graffitiworkshops etc. den Jugendlichen eine Trennung zwischen legalen und illegalen Graffiti oft nicht vermittelt werden kann.
  5. Damit einher geht die Forderung nach dem Verzicht auf die Bereitstellung legaler Flächen. Auch hier zeigt sich, dass die Gestaltung von Bahnhaltestellen etc. durch 4 oder 5 Sprayer die Gesamtheit der Jugendlichen an sich in ihrem Gestaltungswillen nicht befriedigen kann. (KVB Haltestelle Höhenberg, Graffitigestaltung Rudolfplatz) Hier kann es nur zu einem Sinneswandel kommen, wenn sicher gestellt ist, dass von solchen Flächen kein Anreiz zum illegalen Sprühen ausgeht. Die Realität zeigt jedoch, dass sich illegale Sprühereien nahtlos an legale anschließen.
  6. Die Immobilieneigentümer sollen alle bisher noch nicht zur Anzeige gebrachten Graffiti sofort bei der Polizei melden. Vordrucke stehen zum Download im Internet bereit (www.kasa-koeln.de).
    Darüber hinaus sind sie aufgefordert, Graffiti immer sofort anzuzeigen und diese danach zu entfernen. Der Schutz durch eine Prophylaxeschicht erleichtert mehrmaliges Reinigen erheblich. Nur wenn Graffiti umgehend entfernt werden, nimmt es den Tätern die Möglichkeit, sich mit ihren Werken in der Öffentlichkeit zu präsentieren.
  7. Von politischer Seite muss Druck auf die Unternehmen ausgeübt werden, die Utensilien zum illegalen Sprayen anbieten. Dies sind zum Teil namhafte Chemieunternehmen, die gleichzeitig auch die Materialien zur Entfernung im Sortiment haben. Das Anbieten von Sprühsachen, die ausschließlich für den illegalen Gebrauch gedacht sind, sollten mit dem Tatverdacht „Anstiftung zu einer Straftat“ verfolgt werden.
  8. Aufgrund des Anstiegs von Schäden durch illegale Graffiti muss die Polizei wieder eine Ermittlungskommission Farbe einrichten. Die derzeitigen Konzepte zur Gefahrenabwehr sind nicht ausreichend.
  9. Renitenten Sprayern muss vor Gericht eine empfindliche Strafe drohen. Zu oft verlassen mehrfach in Erscheinung getretene Sprayer den Gerichtssaal ohne erkennbare Sanktionen. Für schwere Sachbeschädigung sieht der § 303 StGB bis zu zwei Jahre Freiheitsstrafe vor.
  10. Link:http://www.koelner-hausundgrund.de/index.php?id=aktion-graffiti

Voila..hier der Text zur Broken Windows Theorie

3. September 2009, Maurice Kusber

Danke an Barbara Uduwerella, die mir den Text hat zukommen lassen.

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Broken Windows: Neue Beweise aus New York City und ein soziales

Experiment in 5 Städten

Diese Studie greift nochmals die Studie von George Kelling und William

Sousa aus dem Jahr 2001 auf, in der behauptet wurde, dass das Ahnden

kleinerer Verstöße helfen könne, schwere Verbrechen zu reduzieren (die

„broken-window“-Hypothese).

Kriminalitätsdaten von New York City aus den Jahren 1989 bis 1998 und Ergebnisse eines sozialen Experiments namens “Moving to Opportunity” (MTO) in fünf Städten (New York,Chicago, Los Angeles, Baltimore, und Boston) werden analysiert.

MTO konzentrierte sich auf 4.600 Familien mit geringem Einkommen, die in

sozialen Wohnungsbaugebieten mit einer hohen Rate sozialer Unruhe

lebten. Per Zufallsprinzip bekamen die Familien Wohngutscheine zum

Umzug in ruhigere Gegenden. Es gab keine Hinweise darauf, dass das

„broken-windows“-Vorgehen Kriminalität reduziert oder dass die

Änderung seines erwünschten Zwischenergebnisses – Unruhe selbst –

ausreicht, um Veränderungen in kriminellem Verhalten zu bewirken.

Quelle: Harcourt, B. E., & Ludwig, J (2006). Broken windows: New

evidence from New York City and a five-city social experiment, in:

UNIVERSITY OF CHICAGO LAW REVIEW 73, 271-320.

NS

Teil 2 des Artikels..P.S. Die Broken Windows Theorie wurde widerlegt

3. September 2009, Maurice Kusber

Verwahrlosung steckt an

Die Verunreinigung der öffentlichen Umwelt mit Graffiti und ähnlichen Machwerken geht alle Bürger an: Eine verlotterte Umgebung wirkt ansteckend und führt zu einem deutlichen Anstieg sozialer Vernachlässigungen.

Die Verunreinigung der öffentlichen Umwelt mit Graffiti und ähnlichen Machwerken geht alle Bürger an: Eine verlotterte Umgebung wirkt ansteckend und führt zu einem deutlichen Anstieg sozialer Vernachlässigungen. Seit Anfang der achtziger Jahre wird über die „Broken-Windows-Theorie“ diskutiert: Verstöße gegen öffentliche Regeln und soziale Normen ziehen weitere Verstöße und Übertritte nach sich. Eine Studie der Universität Groningen berichtet über Experimente, um diese Theorie zu überprüfen. Die Ergebnisse sind eindeutig, z.B. im Fall der Fahrradprospekte: An abgestellten Fahrrädern wurden Reklamezettel angebracht. Etwa ein Drittel der Radfahrer riss bei der Rückkehr die Werbung ab und warf sie achtlos weg. Waren die Wände in der Umgebung mit Graffiti eingesprüht, warfen zwei Dritteln der Radfahrer das Papier weg.

Link: http://www.ksta.de/html/artikel/1246883837288.shtml

Wie vor 10 Jahren…nicht neues…

3. September 2009, Maurice Kusber

Grässlichen Graffiti den Kampf angesagt

Erstellt 03.09.09, 10:57h, aktualisiert 03.09.09, 11:24h

Über Graffiti wird seit Jahrzehnten gestritten: Kunst? Schmiererei? Jugendkultur? Die Diskussion wird schnell akademisch. In der Realität ist das Ergebnis rasch ermittelt: Schön finden die meisten Menschen die farblichen Erzeugnisse nicht.

KVB-Kundenzeitung

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Bemalte Straßenbahnen, zerkratzte Fensterscheiben oder besprühte U-Bahnstationen stoßen die Menschen ab.

Über Graffiti wird seit Jahrzehnten gestritten: Kunst? Schmiererei? Jugendkultur? Unkultur? Großstadt-Attribut? Kleingeist-Ausdruck? Die Diskussion wird schnell akademisch. In der Realität ist das Ergebnis rasch ermittelt: Schön finden die meisten Menschen die farblichen Erzeugnisse nicht, für viele entstehen dadurch Angst-Räume. Verwahrlosung und mangelnde soziale Kontrolle werden assoziiert. Die KVB hat sich deswegen eine ehrgeizige Aufgabe gestellt: Malereien werden so schnell wie möglich wieder entfernt.

Farbe mit der Rolle aufgetragen
Besonders heftig traf es die Bahnen der KVB in der Nacht zum 17. Juli: Unbekannte Täter brachen in die Abstellanlage in Merkenich ein und malten vier Bahnen an einer Seite komplett zu. Die klassische Spraydose wurde nur am Rande eingesetzt: Billige Baumarkt-Farbe wurde mit der Rolle großflächig aufgetragen und durch gesprayte Ränder ergänzt.

Für solche Bahnen heißt das: keine Ausfahrt. Die Fahrzeuge bleiben auf dem Betriebshof, und meist wird die Farbe bereits in der nachfolgenden Nacht entfernt. Auch bei Schmierereien in den U-Bahnhöfen setzt der Haltestellen-Service der KVB seinen Ehrgeiz daran, den Farbauftrag schnellstmöglich wieder zu entfernen. Solche Arbeiten werden meist nachts durchgeführt, damit der Betrieb und die Fahrgäste nicht beeinträchtigt werden.

Nachdem das Graffiti-Unwesen viele Jahre lang stetig zurückging und man schon von einer Randerscheinung sprechen konnte, ist seit dem letzten Frühjahr wieder eine verstärkte Aktivität festzustellen. Nicht nur Fahrzeuge werden angemalt, oft begnügen sich die Täter mit rasch hingeworfenen Farbstreifen auf den gefliesten Wänden. Dazu kommen die ungezählten kindlichen Schmierspuren von Edding-Stiften, die in den Fahrzeugen auf Wänden oder Sitzen hinterlassen werden. Kriminell wird die Angelegenheit, wenn nicht Farbe sondern Flusssäure als „Tinte“ benutzt wird. Die in Glasflächen geätzten Spuren, die im Sommer an verschiedenen Haltestellen gefunden wurden, scheinen älteren Datums zu sein, doch in der Ungewissheit der Wirkung liegt noch eine besondere Hinterhältigkeit der Aktion. Flusssäure ist äußerst giftig, führt selbst bei geringen Kontakten zu schweren Leiden und kann nur schlecht behandelt werden.

In diesem Jahr wurden mehrfach Sprayer-Gruppen auf frischer Tat ertappt. Auf sie kommt ein Verfahren wegen Sachbeschädigung zu, und bei der Beseitigung von Graffiti kann es zivilrechtlich zur Einforderung hoher Kosten kommen. Und wer nicht zahlen kann, muss wissen: Eine solche Schuld, gerichtlich festgestellt, bleibt 30 Jahre lang bestehen und kann also noch viele Jahre später eingetrieben werden.

Link: http://www.ksta.de/html/artikel/1246883837302.shtml

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